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   BFH, 04.08.1999 - VIII B 53/99   

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https://dejure.org/1999,11416
BFH, 04.08.1999 - VIII B 53/99 (https://dejure.org/1999,11416)
BFH, Entscheidung vom 04.08.1999 - VIII B 53/99 (https://dejure.org/1999,11416)
BFH, Entscheidung vom 04. August 1999 - VIII B 53/99 (https://dejure.org/1999,11416)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Gewinnermittlung - Einnahme-Überschuß-Rechnung - Totalverlust - Gewinnerzielungsabsicht - Einkünfte aus Gewerbebetrieb

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 3; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 94; ; ZPO § 164; ; ZPO § 165; ; ZPO § 415; ; ZPO § 418; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

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  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 23.09.1988 - III R 51/87

    Ausschluss des Klägers von der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus BFH, 04.08.1999 - VIII B 53/99
    Denn es hat jedenfalls einen erhöhten Beweiswert (vgl. §§ 415, 418 ZPO) dafür, daß das Gericht einen entsprechenden Hinweis gegeben hat (vgl. dazu auch BFH-Urteil vom 23. September 1988 III R 51/87, BFH/NV 1989, 377, 378).
  • BFH, 29.11.1995 - VIII B 70/95

    Anforderungen an die Begründung einer Beschwerde

    Auszug aus BFH, 04.08.1999 - VIII B 53/99
    Bloße Ausführungen über die Fehlerhaftigkeit der Rechtsauffassung oder Rechtsanwendung des FG reichen zur Darlegung einer der in § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) aufgeführten Gründe für die Zulassung der Revision nicht aus (vgl. z.B. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. November 1995 VIII B 70/95, BFH/NV 1996, 421).
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